Vermietungsbedingungen
1. Das Haus darf nur von maximal 6 Personen benutzt werden. Eine Mehrbelegung wird
ausdrücklich untersagt.
2. Der Mieter übernimmt das Haus mit allem Inventar und Ausstattungen. Er hat das Miet-
objekt mit allen dazugehörigen Anlagen und das Inventar pfleglich zu behandeln.
Der Mieter ist verpflichtet, alle während seiner Mietzeit durch sein Handeln entstandene
Schäden zu ersetzen. Die Last der Beweisführung hinsichtlich der Schuldfrage obliegt dem
Mieter und seiner begleitenden Mitreisenden. Er übernimmt die Haftung für Schäden
durch minderjährige Kinder und Jugendliche.
Bei Beendigung des Mietzeitraumes ist das Mietobjekt und das zugehörige Inventar mit
den Hausschlüsseln in ordnungsgemäßem Zustand an den Beauftragten des Mieters zu
übergeben.
3. Der Mietpreis ist durch Überweisung zu entrichten. Die Anzahlung beträgt 20% des
Reisepreises.
Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Anreise zu überweisen.
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4. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter die diesem Vertrag beiliegen-
den allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
5. Die Nutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Untervermietung und Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
7. Das Mitführen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Alle über diesen Vertrag hinausgehenden Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der
Schriftform.- Der Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Neustadt am Rübenberge.